Weitere Entscheidung unten: LG München I, 02.03.1998

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   KG, 03.12.1997 - 4 Ws 257/97, 1 AR 1480/97   

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KG, 03.12.1997 - 4 Ws 257/97, 1 AR 1480/97 (https://dejure.org/1997,36536)
KG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 4 Ws 257/97, 1 AR 1480/97 (https://dejure.org/1997,36536)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 4 Ws 257/97, 1 AR 1480/97 (https://dejure.org/1997,36536)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 585 (Ls.)
  • StV 1998, 384
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Der Erstrichter darf folglich bei örtlicher Unzuständigkeit keine Verweisung aussprechen, sondern muss eine Sachentscheidung ablehnen (vgl. BGHSt 23, 79 ; KG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 AR 1480/97 -, StV 1998, S. 384; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 10; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 16 Rn. 5).

    Soweit das Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO die in der Sache erforderliche Entscheidung zu treffen hat, kann es deshalb (auch) keine Verweisung aussprechen, sondern muss die Erstentscheidung aufheben und den gestellten Antrag ablehnen (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 AR 1480/97 -, StV 1998, S. 384; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 10).

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 1 Ws 147/23

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Durchsuchungsanordnung eines

    Die Aufhebung war vorliegend allerdings mit einer ausdrücklichen Entscheidung darüber zu verbinden, dass die Anordnung bis zur Entscheidung des zuständigen Gerichts aufrechterhalten wird (vgl. Erb, a.a.O.; a.A. für den Vollzug eines Haftbefehls KG Berlin, Beschluss vom 03.121997 - 1 AR 1480/97 - 4 Ws 257/97 -, juris ).
  • OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12

    Maßregelvollzug: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer; Begriff

    Da der Sitz der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer nicht im Bezirk des erkennenden Strafsenats liegt, ist es ihm verwehrt, in der Sache zu entscheiden (vgl. KG StV 1998, 384; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 309 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ws 258/00

    örtliche Unzuständigkeit, befasst, Befastsein, Aufhebung

    Zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Münster vom 23. März 1999 wird die Staatsanwaltschaft die Akten der insoweit zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vorzulegen haben; eine Entscheidung des Senats in der Sache oder eine Verweisung an das örtlich zuständige Gericht ist ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 14.12.1999 - 4 Ws 482/99 - KG StV 1998, 384; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ws 257/00

    örtliche Unzuständigkeit, befasst, Befastsein, Aufhebung

    Zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Münster vom 23. März 1999 wird die Staatsanwaltschaft die Akten der insoweit zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vorzulegen haben; eine Entscheidung des Senats in der Sache oder eine Verweisung an das örtlich zuständige Gericht ist ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 14.12.1999 - 4 Ws 482/99 - KG StV 1998, 384; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rdnr. 6).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2000 - Ws 36/00

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit des Gerichts

    Eine Verweisung an das örtlich zuständige Gericht ist ausgeschlossen (KG StV 1998, 384 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 44. Aufl., § 309 Rdn. 6; KMR, StPO , § 309 Rdn. 8).
  • AG Berlin-Tiergarten, 08.09.2016 - 351 Gs 2734/16

    Aufhebung Haftbefehl wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit

    Der Haftbefehl war aufzuheben, da sich eine Abgabe an das Amtsgericht Köln von hieraus verbietet und die falsche Annahme der hiesigen örtlichen Zuständigkeit zur Aufhebung des Haftbefehls Veranlassung gibt (vgl. KG StV 1998, 384).
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   LG München I, 02.03.1998 - 4 Qs 1/98   

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